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Anwesenheitsübung E-Technik

Heute geht es wieder los: für die E-Technik-Vorlesung, die ich derzeit höre, muss ich an Anwesenheitsübungen teilnehemen. Vier Termine werden angeboten, und zwei dieser Übungen muss ich erfolgreich absolvieren. Als “erfolgreich absolviert” gilt eine solche Übung, wenn 5 von 15 Punkten erreicht wurden.
Erst, wenn ich die besagten zwei Übungen erfolgreich absolviert habe, bin ich zur Klausur zugelassen.
Zumindest bei den Ingenieurswissenschaften kommen diese Übungen immer mehr in Mode - sowie auch die Bindung der Klausurteilnahme-Erlaubnis an bestandene Praktikumsversuche. Das mit den Praktika kann ich ja noch nachvollziehen, aber gerade bei diesen Anwesenheitsübungen erschließt sich mir oftmals nicht die Sinnhaftigkeit: während diese Übungen in manchen Vorlesungen Übungszettel-Charakter haben und nur zu bestehen sind, wenn man fit im Stoff ist, kann man sie in anderen Vorlesungen mit gesundem Halbwissen und einem kurzen Durchblättern des Skripts / der Folien vor Beginn der Übung problemlos meistern…